Lübecker Sprach- und Kulturmittlung

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Eignungskriterien für Sprach- und Kulturmittler:innen

Sprach- und Kulturmittler:innen müssen die angefragte Zweitsprache und die deutsche Sprache souverän verstehen und sprechen.

Das beinhaltet:

  • die mündliche Sprachbeherrschung mindestens auf dem Niveau der Stufe B2 des europäischen Referenzrahmens

Sprach- und Kulturmittler:innen müssen ihre Rolle, ihre Aufgabe und Grenzen klar benennen und sich dementsprechend verhalten.

Das beinhaltet:

  • Prinzip der Allparteilichkeit
  • Verschwiegenheit, Neutralität und Distanz
  • angemessenen Umgang mit Kommunikationsstörungen
  • transparenten Umgang mit ihren Aufgaben gegenüber allen Gesprächsbeteiligten
  • Einhaltung respektvoller Umgangsformen
  • keine Übernahme von weiteren Aufgaben über das Sprach- und Kulturmitteln hinaus

Sprach- und Kulturmittler:innen müssen genau und vollständig übersetzen.

Das beinhaltet:

  • keine inhaltlichen Veränderungen des Gesagten
  • Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen und Kommentaren
  • Wiedergabe auch unangenehmer Inhalte
  • eine gute Konzentrationsfähigkeit und gut zuhören können
  • transparente Vorgehensweise beim Dolmetschen
  • Wissen um nonverbale Kommunikation und Verhalte
  • Einhaltung respektvoller Umgangsformen

Sprach- und Kulturmittler:innen müssen in Sachverhalten kultursensibel vermitteln.

Das beinhaltet:

  • interkulturelle und soziale Kompetenzen
  • die Vermittlung soziokulturellen Wissens (z.B. Umgang mit Krankheiten, Geschlechtsrollen, Tabus u.a.)
  • die kultursensible Vermittlung von behördlichen Strukturen, von Rechten und Pflichten im Kontext möglicher Hilfen
  • angemessene kultursensible Sprachmittlung bei Missverständnissen / Konflikten

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit den Bewerbern:innen für den Sprach- und Kulturmittler:innen-Pool werden ausführlich individuelle Eignungsfeststellungen durchgeführt, in denen ihre Fähigkeiten in Bezug auf das oben beschriebene Anforderungsprofil überprüft werden. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprach- und Kulturmittler:in ist die verpflichtende Teilnahme an der Qualifizierung (mindestens zwei Veranstaltungen im Jahr) sowie die Bereitschaft zu Reflexionsgesprächen.

Die Bewerber:innen müssen einen Lebenslauf, relevante Zeugnisse und weitere Belege, insbesondere zu ihren Sprachkenntnissen, einreichen.

Gerne informieren wir Sie über die Betreuung und die Konditionen im Projekt Komm’Mit in einem persönlichen Gespräch.

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